Eingliederungsgeld

Eingliederungsgeld
Eingliederungsgeld,
 
1) allgemein eine finanzielle Hilfe zur Eingliederung in ein neues Umfeld. 2) Bezeichnung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) für die Unterstützung, die vom 1. 1. 1990 bis zum 31. 12. 1992 an arbeitslose Aussiedler und Übersiedler statt des Arbeitslosengeldes gezahlt wurde. Zum 1. 1. 1993 wurde das Eingliederungsgeld durch die aus Bundesmitteln finanzierte Eingliederungshilfe für Spätaussiedler ersetzt (§§ 418 ff. SGB III), die bei Arbeitslosigkeit beziehungsweise während berufliche Fortbildung oder Umschulung sowie Deutsch-Lehrgängen unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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